Therapie
Die Finanzierung der med. therapeutischen Massnahmen, wie Physiothrapie inkl. Hippotherapie und Schwimmtherapie, sowie Ergotherapie, ist durch die Krankenkasse oder die Invalidenversicherung sichergestellt. Voraussetzung ist eine medizinische Verordnung und die entsprechende Kostengutsprache des Kostenträgers.
Die Betroffenen beteiligen sich bei der Kasse mit dem Selbstbehalt bei der IV werden die gesamten Kosten übernommen.
Die päd. therapeutischen Massnahmen, Logopädie und Psychomotoriktherapie werden vom Kanton getragen. Auch diese Massnahmen müssen verordnet und beantragt werden. Vor Aufnahme der Therapie muss ebenfalls eine Kostengutsprache vorliegen.
Der Kanton trägt die gesamten Kosten.

