Schulzentrum

Das Aufnahmeverfahren ins Schul- und Therapiezentrum gestaltet sich in folgenden Schritten:

  1. Eltern von Kindern im Alter zwischen 5 – 15 Jahren, bzw. 16 – 20 Jahren für die Orientierungsstufe, welche wohnhaft im Kanton Solothurn oder in angrenzenden Kantonen sind können unverbindlich ein Gespräch sowie eine Zentrumsführung beim Geschäftsführer anfragen.
  2. Sofern die Eltern und die einweisende Stellen (HPD/SPD) zum gemeinsamen Beschluss kommen, das ZKSK als geeigneten Schulort zu definieren, werden von den Fachstellen Einweisungsberichte eingereicht. Eine vorgängige Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst ist zwingend.
  3. Der Aufnahmeentscheid wird am Runden Tisch von den Gesprächsteilnehmenden Geschäftsführer ZKSK, Schulleitung ZKSK, Psychologin ZKSK, Ärztliche Leitung ZKSK, Amt für Volksschule (Abteilung SOP) sowie Einweisendenstelle gefällt.
  4. Daraufhin bearbeitet das Amt für Volksschule (Abteilung SOP) diesen Antrag.
  5. Bei einer Antragsbewilligung stellt das Amt für Volksschule (Abteilung SOP) eine Kostengutsprache aus. Ausserkantonale Kinder benötigen eine finanzielle Verfügung durch den jeweiligen Kanton.