Schulzentrum
Das Aufnahmeverfahren ins Schul- und Therapiezentrum gestaltet sich in folgenden Schritten:
- Eltern von Kindern im Alter zwischen 5 – 15 Jahren, bzw. 16 – 20 Jahren für die Orientierungsstufe, welche wohnhaft im Kanton Solothurn oder in angrenzenden Kantonen sind können unverbindlich ein Gespräch sowie eine Zentrumsführung beim Geschäftsführer anfragen.
- Sofern die Eltern und die einweisende Stellen (HPD/SPD) zum gemeinsamen Beschluss kommen, das ZKSK als geeigneten Schulort zu definieren, werden von den Fachstellen Einweisungsberichte eingereicht. Eine vorgängige Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst ist zwingend.
- Der Aufnahmeentscheid wird am Runden Tisch von den Gesprächsteilnehmenden Geschäftsführer ZKSK, Schulleitung ZKSK, Psychologin ZKSK, Ärztliche Leitung ZKSK, Amt für Volksschule (Abteilung SOP) sowie Einweisendenstelle gefällt.
- Daraufhin bearbeitet das Amt für Volksschule (Abteilung SOP) diesen Antrag.
- Bei einer Antragsbewilligung stellt das Amt für Volksschule (Abteilung SOP) eine Kostengutsprache aus. Ausserkantonale Kinder benötigen eine finanzielle Verfügung durch den jeweiligen Kanton.

