Schulleitungen und Lehrpersonen

Erste Symptome einer Entwicklungsstörung zeigen sich oft erst nach Eintritt in den Kindergarten oder in die Schule. Lehrkräfte und Eltern sind in diesem Falle gefordert, die richtigen Massnahmen zu ergreifen. Eine erste mögliche Massnahme ist die ärztliche Abklärung des Kindes im Therapiezentrum. Diese zeigt auf, ob und welche Behandlungsmöglichkeiten in Frage kommen.

Die Anmeldung des Kindes beim Therapiezentrum muss durch die Eltern erfolgen. Bei Bedarf und in Absprache mit den Eltern werden die Lehrkräfte über die Abklärung informiert. In die Gestaltung der Therapie werden die Lehrkräfte in der Regel mit einbezogen.

Die Mitarbeiter und die Mitarbeiterinnen des Therapiezentrums sind gerne bereit, an Weiterbildungsanlässen und an schulhausinternen Anlässen ihre Arbeit und das Zentrum vorzustellen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Die aufgeführte Informationsbroschüre können Sie im Therapiezentrum bestellen.