Ärztliche Abklärungen
Im Kindesalter sind Entwicklungsstörungen im geistigen und motorischen, sowie im Sprach- und Wahrnehmungsbereich nicht selten.Viele Schwierigkeiten im Verhalten eines Heranwachsenden sind auf behandelbare cerebrale Bewegungsstörungen, Teilleistungs- und Verhaltensstörungen
zurückzuführen. Eine frühzeitige Abklärung und Behandlung ist für die Entwicklungsprognose entscheidend.
Das Therapiezentrum ZKSK ist eine spezialärztliche Stelle, welche für die Abklärung und Behandlung dieser Störungen spezialisiert ist.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihr Kind bei einem Spezialarzt oder einer Spezialärztin für Entwicklungspädiatrie abklären zu lassen. Sie können Ihr Kind direkt bei uns anmelden. Eine Empfehlung durch einen anderen Arzt oder durch eine Institution ist nicht nötig.
Kinderkliniken, Haus-oder Kinderärzte und Ärztinnen, der kinderpsychiatrische, der heilpädagogische und der schulpsychologische Dienst, Kindergarten und Schule können uns Kinder zur Abklärung empfehlen und im Einverständnis der Eltern anmelden.
Das Therapiezentrum ist keine Amtsstelle mit einem Abklärungsauftrag oder der Befugnis, schulische oder heilpädagogische Massnahmen anzuordnen. Die Abklärung ist freiwillig und erfolgt nur im Einverständnis der Eltern.
Die Abklärung wird durch einen Kinderarzt oder eine Kinderärztin (EntwicklungspädiaterIn) vorgenommen. Diese besprechen mit den Eltern das weitere Vorgehen, leiten die nötigen Schritte in die Wege und organisieren für die verordneten Massnahmen die Kostengutsprache.
Die Zuweisungsstellen werden bei Bedarf und im Einverständnis der Eltern schriftlich über die Untersuchungsbefunde und die weiteren Massnahmen informiert.

